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Zur Kindergarten-Gebührensatzung

Redebeitrag von Hannes Schiller in der Stadtverordnetenversammlung Solms am 14.12.2010

Die Höhe der Kindergartengebühren und die Gebührenstruktur für Familien mit mehreren Kindern sind in den letzten Jahren mehrfach Thema in diesem Parlament gewesen – und werden es wohl angesichts der Kassenlage der Stadt Solms auch demnächst wieder sein.

Ich bin allerdings grundsätzlich der Auffassung, dass die Betreuungs- und Bildungsangebote in Hochschule, Schule und auch in den Kindergärten gebührenfrei sein sollten. Gebührenentscheidungen sollten sich an diesem Ziel orientieren! Es sind nämlich langfristige elementare Investitionen, die für uns alle von Vorteil sind. Während die Schulen und Hochschulen – die zumindest wieder in Hessen – gebührenfrei sind, sind wir bei den Kindergärten noch weit davon entfernt.

Bei der Frage der Wichtigkeit und Notwendigkeit der vorschulischen Förderung für möglichst alle Kinder und der Frage, wer dafür die Kosten trägt, spielen mehrere Ebenen eine Rolle:

  • die gesellschaftliche Veränderung der Familie, die meist notwendigen Einkommen beider Elternteile und ein großer Anteil Alleinerziehender, die besonders auf das Kindergartenangebot angewiesen sind.

  • die bildungspolitische Diskussion um die notwendige vorschulische Förderung und die damit verbundene notwendige Qualitätsoffensive für die Kindergärten.( siehe PISA-Ergebnisse).

  • die sozial fragwürdige Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition in Berlin, die eine eklatante Unterfinanzierung der Kommunen zur Folge hat und an deren Ende die Bürger mit zunehmenden Belastungen und steigenden Gebühren zur Kasse gebeten werden.

Das ist für mich der politische Rahmen dieser Diskussion und ich komme zurück zur konkret geplanten Änderung der Gebührensatzung:
Die bisherige Regelung stellt das zweite Kind vormittags gebührenfrei, wenn bereits ein Kind den Kindergarten besucht. Das ist eine gute Lösung für Familien mit mehreren Kindern, gerade wenn sie in kurzem Abstand heranwachsen und Kosten eine große Rolle spielen. Die Regelung geht auf einen Antrag der SPD zurück, den wir mit Überzeugung mitgetragen haben.

Nun soll diese Regelung für den Fall zurückgenommen werden, wenn eines der beiden Kinder im 3. Kindergartenjahr ist und hier die Gebühr über das Bambini-Programm vom Land gezahlt wird. Die Stadt muss also nicht zusätzliche Kosten ausgleichen – sie bekommt ja das Geld aus diesem Programm – sondern sie will dieses Bambini-Programm des Landes nutzen, um einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten! Sie möchte also eine eigene sinnvolle soziale Regelung wieder abschaffen, weil ein zusätzliches Landesprogramm Gebühren an anderer Stelle übernimmt.

Für solche Einspar-Ideen ist dieses Bambini-Programm mit Sicherheit nicht angelaufen. Vielmehr bedeutet es den ersten Schritt hin zu einer grundsätzlichen Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten. Unsere eigene jetzige Regelung sollte diesen richtigen Weg zusätzlich weiterhin unterstützen!

Wir sind also der Auffassung, dass eine Mehreinnahme an dieser Stelle nicht weitsichtig und damit nicht vertretbar ist.
Im Übrigen halten wir diese geplante Änderung auch für ausgesprochen unglaubwürdig und kaum vermittelbar, wenn man gegenüberstellt, dass die Parlamentsmehrheit – ohne unsere Stimmen – bereit war, für den fragwürdigen Ausbau der Albshäuser Mehrzweckhalle 200.000 Euro auszugeben!

Kleinkariertes Sparen im Sozial- und Bildungsbereich und gleichzeitiges Klotzen für bauliche Stadtteilinteressen – das macht kein gutes Bild!

Wir sprechen uns also dafür aus, im Bereich der vorschulischen Förderung und der Kindergartenstrukturen zu investieren und deshalb bestehende gute Gebührenregelungen, die in die richtige Richtung gehen, nicht zurückzudrehen.

Aus diesen Gründen stimmen wir der vorgelegten Gebührensatzung nicht zu.

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