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Antrag „Kein Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Stadt Solms“

Antrag an das Stadtparlament und Begründung

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

im Namen der Fraktion von Bündnis90 / Die Grünen bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen:

"Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Stadt und die Stadtwerke Solms verzichten bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel werden nicht bei den Landesbehörden beantragt.
  2. Private Unternehmen, die Aufträge der Stadt und der Stadtwerke Solms zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
  3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt."

Begründung

Mehr als 1 Million Menschen haben 2016/17 die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat unterschrieben, darunter überproportional viele Deutsche. Trotzdem hat Bundes­­land­wirtschafts­minister Christian Schmidt Ende November 2017 im Alleingang die Zustimmung zu einer 5-jährigen Genehmigungs­­­­erneuerung erteilt und damit eine EU-Mehrheit hergestellt. Kaum jemand rechnet derzeit mit einer weiteren Genehmigungs­erneuerung. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Ausstieg einzuleiten.

Zum Hintergrund: Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese Einstufung bestätigt frühere Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung. Die zuständigen Behörden relativieren diese Hinweise allerdings bisher zu einem „wahrscheinlich nicht krebserregend“.
Zudem sind glyphosathaltige Herbizide laut Umweltbundesamt entscheidend mitverantwortlich für den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt in der Agrarlandschaft. Rückstände sind bei Menschen und Tieren sowie in Böden, Gewässern und zahlreichen Lebensmitteln nachweisbar.
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Thüringen setzt sich im Bundesrat für bundesweite Anwendungsbeschränkungen auch in der Landwirtschaft ein. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben die meisten Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten gestrichen.
Die Stadt Solms nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Umwelt gerecht werden.

 

Mündliche Begründung des Antrags im Stadtparlament
(Hannes Schiller)

In der schriftlichen Begründung unseres Antrags geht es vor allem um zwei Probleme, die mit der Anwendung von Glyphosat zusammenhängen:

Zum einen ist die Auswirkung dieses Herbizids auf den Menschen höchst umstritten. Die Diskussion der Fachleute bewegt sich zwischen „ Wahrscheinlich krebserregend“ und „wahrscheinlich nicht krebserregend“. Das heißt im schlimmsten Fall eine hohe Gefährdung der Gesundheit oder mindestens eine bestehende Unsicherheit und Unwissenheit, ob der Stoff gesundheitlich unbedenklich ist.
In dieser Situation der unklaren wissenschaftlichen Beurteilung kann es doch nur verantwortungsvoll und vernünftig sein, auf Glyphosat zu verzichten.

Zum anderen wirkt sich dieses Gift aber auch negativ auf die biologische Vielfalt der Natur aus. Es tötet nicht nur sog. Unkräuter, sondern auch nützliche Beikräuter, die Nahrungsgrundlage für Vögel, Insekten und andere Wildtiere sind. Der auffällige Rückgang von Insekten und damit verbunden von bestimmten Vogelarten ist immer wieder Thema von sachverständigen Umweltorganisationen. Natürlich haben wir uns im Vorfeld kundig gemacht, ob die Stadt Solms Glyphosat einsetzt. Das ist offenbar nicht der Fall und ist gut so! Es gibt hier im Übrigen auch einen Genehmigungsvorbehalt durch das hessische Umweltministerium.
Dadurch wird unser Antrag für diesen Beschluss allerdings nicht überflüssig.
Im Gegenteil: Ein klares öffentliches Statement des Parlamentes strahlt auch auf die Solmser Öffentlichkeit und fordert dazu auf, dass auch im privaten Bereich und in der lokalen Landwirtschaft verantwortungsvoll gehandelt wird.
Im zweiten Teil des Antrags hätte die Stadt sogar einen direkten Einfluss und könnte die Pachtverträge mit einer entsprechenden Verzichtsklausel vorgeben.
Es gibt also durchaus hier eine konkrete Möglichkeit an dieser Stelle eine klare und verantwortungsvolle Festlegung zu treffen.

Das Thema Glyphosat ist nicht neu – zuletzt ist es durch das fragwürdige Verhalten des kommissarischen Landwirtschaftsministers Schmidt bei der EU Abstimmung zu diesem Thema wieder in die Schlagzeilen gekommen.
Auch in anderen Parteien – die CSU vielleicht ausgenommen - gibt es klare Beschlüsse zu einem Glyphosatverbot, u.a. einen Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag.
Morgen wird die FWG-Fraktion in Schöffengrund einen Antrag ins Parlament einbringen, der in die gleiche Richtung geht. Wir stellen fest, Umwelt-u nd Gesundheitsschutz sind nicht nur ein grünes Thema – und das ist auch gut so!

Stimmen Sie also unserem Antrag zu!

 

Ergebnis der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung

Der Antrag der Grünen wurde mit großer Mehrheit im Stadtparlament abgelehnt. Für den Antrag gab es eine Stimme aus der CDU und eine Enthaltung. In der SPD-Fraktion enthielten sich 3 Stadtverordnete.

In der Debatte um den Glyphosat-Antrag hielten die Fraktionen von FWG und SPD den Antrag für überflüssig, die SPD sprach von einer „Bevormundung“ der Landwirte.

Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile mehr als 160 Städte und Gemeinden auf ihren Flächen ein Glyphosat-Verbot erlassen haben und auch in unserer Region verschiedene Parteien vergleichbare Anträge stellen, ist diese grundsätzliche und inhaltlich mehr als dürftige Ablehnungs­begründung kaum nachvollziehbar. Sie zeigt leider eine unterentwickelte Kenntnis in konkreten Sachfragen und eine fragwürdige Haltung zum verantwortungs­vollen Umweltschutz.

Hannes Schiller



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